Wucherähnliche Gewerbemiete: Der Marktwert muss belastbar ermittelt werden
Bei der Prüfung, ob eine Gewerbemiete wegen eines auffälligen Missverhältnisses nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist, kommt es auf den tatsächlichen Marktwert der konkreten Nutzungsüberlassung an. Ein Mietvertrag…
