BGH: Beseitigungsanspruch gegen Eigentümer, der ohne Beschluss Umbauten am gemeinschaftlichen Eigentum durchführt oder ermöglicht.
Der BGH bejaht die Haftung eines Wohnungseigentümers für bauliche Veränderungen seines Mieters am Gemeinschaftseigentum, wenn er diese duldet oder nicht verhindert. Ein Beseitigungsanspruch kann auch dann durchgesetzt werden, wenn theoretisch…
