Neben gesetzlichen Pflichten ab 2024 bieten Optimierungsmaßnahmen wie der hydraulische Abgleich Chancen zur Energieeinsparung und langfristigen Kostensenkung.
Was ist der hydraulische Abgleich?
Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass Heizungsanlagen effizient arbeiten, indem sie die Heizungsleistung optimal auf die Bedürfnisse der einzelnen Wohnräume abstimmen. Dabei wird berechnet, wie viel Wärme jeder Raum benötigt, um gleichmäßig beheizt zu werden. Diese Maßnahme stellt sicher, dass die Heizung das Wasser so verteilt, dass alle Räume die gewünschte Temperatur erreichen, ohne dass es in manchen Zimmern zu warm oder zu kalt wird. Gleichzeitig wird die Vorlauftemperatur so optimiert, dass die Heizanlage effizienter arbeitet und weniger Energie verbraucht.
Warum ist der hydraulische Abgleich wichtig?
Der hydraulische Abgleich bietet nicht nur die Chance, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, sondern auch, die Energiekosten zu senken. Studien zeigen, dass durch einen korrekt durchgeführten Abgleich der Heizenergieverbrauch um bis zu 15 Prozent reduziert werden kann. Dies bedeutet eine direkte Kostenersparnis bei den Heizkostenabrechnungen der Bewohner. Zudem kann die Maßnahme den CO₂-Ausstoß der Immobilie verringern und somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Besonders für WEGs ist die Optimierung der Heizung eine langfristige Investition in die Werterhaltung und den energetischen Zustand des Gebäudes.
Fristen und Anforderungen für WEGs
Für Wohnungseigentümergemeinschaften gelten unterschiedliche Fristen und Anforderungen. Bei Gebäuden mit sechs bis neun Wohneinheiten endet die Frist für den hydraulischen Abgleich am 15. September 2024. Für größere Mehrfamilienhäuser ab zehn Wohnungen war bereits der 15. September 2023 der Stichtag. Für Gebäude mit weniger als sechs Wohnungen oder Ein- und Zweifamilienhäuser besteht diese Pflicht nicht.
Diese Regelungen sind Teil der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung (EnSimiMaV), die von Januar bis September 2024 parallel zu den neuen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gilt.
Fristen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 2024
Ab dem 1. Oktober 2024 regelt das GEG die Heizungsoptimierung und den hydraulischen Abgleich. Das GEG schreibt vor, dass ältere Heizungsanlagen, die Wasser als Wärmeträger verwenden, auf Optimierung geprüft werden müssen. Die Fristen richten sich nach dem Einbaudatum: Anlagen, die nach dem 30. September 2009 installiert wurden, müssen 15 Jahre nach Einbau innerhalb eines Jahres überprüft werden. Heizungen, die vor diesem Datum installiert wurden, müssen bis spätestens 30. September 2027 optimiert werden (§ 60b GEG).
Für neue Heizungsanlagen ab dem 1. Oktober 2024 ist der hydraulische Abgleich zur Inbetriebnahme ebenfalls Pflicht (§ 60c GEG). Der hydraulische Abgleich stellt sicher, dass das Heizsystem optimal auf die Wärmebedürfnisse des Gebäudes abgestimmt ist.
Es ist ratsam, dass WEGs rechtzeitig den Zustand ihrer Heizungsanlagen prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen. Ist der hydraulische Abgleich noch nicht erfolgt, sollte unverzüglich ein Fachbetrieb beauftragt werden, um die Einhaltung der Fristen sicherzustellen. Nicht nur zur Vermeidung rechtlicher Konsequenzen, sondern auch weil ineffizient arbeitende Heizungen höhere Energiekosten verursachen.
Durchführung des hydraulischen Abgleichs
Der hydraulische Abgleich wird von einem Fachbetrieb durchgeführt, der zunächst eine Ermittlung der Heizlast vornimmt. Ermittelt wird, wie viel Wärme jeder Raum benötigt. Anschließend wird die Wassermenge, die durch die Heizkörper fließt, entsprechend angepasst, damit alle Räume gleichmäßig beheizt werden.
Ein weiteres zentrales Element ist die Optimierung der Vorlauftemperatur. Hierbei wird sichergestellt, dass die Temperatur des Heizwassers so niedrig wie möglich gehalten wird, ohne die Heizleistung zu beeinträchtigen. Dies führt zu einer effizienteren Nutzung der Heizungsanlage und einem geringeren Energieverbrauch.
Verfahren A und B: Welche Option ist die richtige?
Es gibt zwei Verfahren für den hydraulischen Abgleich: Verfahren A basiert auf einer manuellen Schätzung der benötigten Heizleistung, die auf der Wohnfläche der einzelnen Räume beruht. Diese Methode ist günstiger, jedoch weniger genau und deshalb nur für bestimmte Gebäudetypen geeignet.
Verfahren B hingegen erfordert eine detaillierte Berechnung der Heizlast für jeden Raum und eine genaue Abstimmung der Heizungsanlage. Diese Methode ist aufwendiger und kostenintensiver, bietet aber die genauesten Ergebnisse und ist insbesondere bei der Umstellung auf eine moderne Heiztechnik, wie z. B. eine Wärmepumpe, unerlässlich.
Für WEGs empfiehlt sich meist Verfahren B, da die höhere Genauigkeit langfristig zu größeren Einsparungen und einem effizienteren Betrieb der Heizanlage führt.
Ab dem 1. Oktober 2024 ist mit dem Inkrafttreten der Regelungen nach §§ 60b und c GEG ohnehin nur noch Verfahren B zulässig.
Fördermöglichkeiten für den hydraulischen Abgleich
WEGs können in bestimmten Fällen Fördermittel für den hydraulischen Abgleich beantragen. Der Staat unterstützt diese Maßnahme im Rahmen des Programms „Heizungsoptimierung“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Förderfähig sind jedoch nur Maßnahmen, die nicht unter die gesetzliche Pflicht fallen. Seit dem Inkrafttreten der EnSimiMaV im Jahr 2022 ist die Förderung auf Bestandsgebäude mit bis zu fünf Wohneinheiten beschränkt.
Für größere Wohngebäude besteht die Möglichkeit, im Rahmen der KfW-Förderprogramme Kredite für Sanierungen zu erhalten. Diese Programme unterstützen energetische Sanierungen, bei denen auch der hydraulische Abgleich gefördert wird, sofern er Teil einer umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus ist.
Der hydraulische Abgleich als Investition in die Zukunft
Auch wenn der hydraulische Abgleich eine Investition darstellt, ist er in vielerlei Hinsicht lohnend. Die Maßnahme reduziert die Heizkosten, trägt zur Schonung der Umwelt bei und erhöht den Wohnkomfort durch eine gleichmäßige Wärmeverteilung in allen Räumen. Zudem steigt der Wert der Immobilie, da eine optimierte Heizungsanlage ein wichtiger Bestandteil der energetischen Qualität des Gebäudes ist.
Für WEGs bedeutet der hydraulische Abgleich daher nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch eine zukunftssichere Investition in die Energieeffizienz und den Wert ihrer Immobilien.
Fazit
Auch kleine und mittelgroße Wohnungseigentümergemeinschaften sollten den hydraulischen Abgleich ihrer Heizungsanlagen nicht nur aufgrund der gesetzlichen Fristen im Auge behalten, sondern auch als Chance zur Optimierung ihrer Energiekosten und zur Verbesserung der Energieeffizienz ihrer Immobilien betrachten. Frühzeitige Planung und fachgerechte Umsetzung sind entscheidend, um Fristen einzuhalten und langfristig von den Vorteilen der Maßnahme zu profitieren.
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