BGH: mögliche spätere Lärmbelästigung ist kein Anfechtungsgrund für Genehmigung einer baulichen Maßnahme
Der BGH entschied, dass bei der Genehmigung baulicher Veränderungen (hier: Klimaanlage) grundsätzlich nur die unmittelbaren Auswirkungen berücksichtigt werden müssen, nicht aber mögliche spätere Immissionen. Eine unbillige Benachteiligung liegt nur dann…