BGH urteilt über die Kompetenz der Wohnungseigentümer, die Kostenverteilung für einzelne Kostenarten per Mehrheitsbeschluss zu ändern
Der BGH stellt klar, dass ein gültiger Beschluss zur Änderung des Kostenverteilungsschlüssels auch dann anzuwenden ist, wenn dies einer bestehenden Teilungserklärung widerspricht. Die Kläger müssen die geänderten Kostenverteilungen akzeptieren, da…