BGH bestätigt, dass WEG’s den Verteilungsschlüssel für Kosten durch Beschluss ändern können
Der BGH bestätigt die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer zur Änderung des Verteilungsschlüssels gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG, auch für Rücklagen. Eine Änderung benachteiligt nicht unzulässig, wenn sie sachlich…
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4. Juni 2025
