BGH: Auch juristische Personen können zum Verwaltungsbeirat gewählt werden.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass juristische Personen – etwa Gemeinden – als Mitglieder in den Verwaltungsbeirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE) gewählt werden können. Deren nicht-eigentumsberechtigte Vertreter oder Mitarbeiter dürfen hingegen nicht…
